Unterstützung von Schulveranstaltungen durch den Elternverein

 

Gleiche Chancen für alle

 

Wenn jeder dem anderen helfen wollte, wäre allen geholfen. (Marie von Ebner-Eschenbach)

 

Fehlende finanzielle Mittel dürfen kein Grund dafür sein, ausgeschlossen zu werden.

Als Schulgemeinschaft greifen wir gerne unter die Arme bei Klassenprojekten, beim Schüleraustausch, bei Skiwochen oder Sprachaufenthalten und Ähnlichem, damit alle Schüler an Projekten und Veranstaltungen teilnehmen können. 

Die Antragsstellung ist unkompliziert und diskret. Wir vergeben unsere Fördergelder nach Bedürftigkeit und Familiengröße und helfen aus Überzeugung, denn nichts zählt mehr als Gemeinschaft!

 

Kontakt: Dr. Jürgen Kessler

email: juergen.kessler@drei.at

 

 

 

Staatliche Schülerunterstützung für Schulveranstaltungen bzw. Schülerbeihilfe

 

Schülerunterstützung für mehrtägige Schulveranstaltungen:

  • Mindestzeitraum für geförderte Schulveranstaltungen – 5 Tage
  • Förderhöhe (zwischen 60€ und 180€) abhängig von der “Bedürftigkeit“, ausschlaggebend hierbei sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße
  • Anträge sind bis zum 30. April des jeweiligen Jahres einzureichen

Schülerbeihilfe:

  • Antragsanspruchsberechtigt sind ordentliche und diesen gleichgestellten außerordentliche Schüler/Schülerinnen (auch Flüchtlinge mit Flüchtlingsstatus) ab der 10. Schulstufe
  • Beihilfenhöhe ist abhängig von der “Bedürftigkeit“
  • Anträge sind bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres einzureichen

 

Anträge für Schülerunterstützung und Schülerbeihilfe sind im Sekretariat erhältlich!