Unterstützung von Schulveranstaltungen durch den Elternverein
Gleiche Chancen für alle
Wenn jeder dem anderen helfen wollte, wäre allen geholfen. (Marie von Ebner-Eschenbach)
Fehlende finanzielle Mittel dürfen kein Grund dafür sein, ausgeschlossen zu werden.
Als Schulgemeinschaft greifen wir gerne unter die Arme bei Klassenprojekten, beim Schüleraustausch, bei Skiwochen oder Sprachaufenthalten und Ähnlichem, damit alle Schüler an Projekten und Veranstaltungen teilnehmen können.
Die Antragsstellung ist unkompliziert und diskret. Wir vergeben unsere Fördergelder nach Bedürftigkeit und Familiengröße und helfen aus Überzeugung, denn nichts zählt mehr als Gemeinschaft!
Kontakt: Dr. Jürgen Kessler
email: juergen.kessler@drei.at
Staatliche Schülerunterstützung für Schulveranstaltungen bzw. Schülerbeihilfe
Schülerunterstützung für mehrtägige Schulveranstaltungen:
- Mindestzeitraum für geförderte Schulveranstaltungen – 5 Tage
- Förderhöhe (zwischen 60€ und 180€) abhängig von der “Bedürftigkeit“, ausschlaggebend hierbei sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße
- Anträge sind bis zum 30. April des jeweiligen Jahres einzureichen
Schülerbeihilfe:
- Antragsanspruchsberechtigt sind ordentliche und diesen gleichgestellten außerordentliche Schüler/Schülerinnen (auch Flüchtlinge mit Flüchtlingsstatus) ab der 10. Schulstufe
- Beihilfenhöhe ist abhängig von der “Bedürftigkeit“
- Anträge sind bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres einzureichen
Anträge für Schülerunterstützung und Schülerbeihilfe sind im Sekretariat erhältlich!