Leitbild und Hausordnung unserer Schule

 

Vorwort 

Das Bundesgymnasium Bregenz Gallusstraße ist eine Allgemeinbildende Höhere Schule. 

Allgemeinbildung stellt für uns alle einen zentralen Wert dar. Alle Beteiligten schaffen ein 
Arbeitsklima, in dem Lernen, Lehren und Entwicklung möglich ist. 

Aus diesem Grund unterlassen wir sexistische, rassistische und sonstige diskriminierende 
Äußerungen und Handlungen. 

Im gesamten Schulgelände und in allen Räumlichkeiten der Schule gilt ein allgemeines 
Rauchverbot. 

Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern haben diese Hausordnung gemeinsam beschlossen. 
Deshalb gilt sie in gemeinsamer Verantwortung für alle. Sie baut auf den gesetzlichen 
Regelungen im Schulunterrichts- und Schulorganisationsgesetz auf und wird von uns allen 
beachtet und eingehalten. 

Die Eltern unterstützen durch ihre Erziehungsarbeit den Bildungsauftrag der Schule und 
beteiligen sich nach Möglichkeit aktiv am Schulleben. 

die Lehrer:innen sehen sich einer bestmöglichen Betreuung der Schüler:innen verpflichtet. 

Für die Einhaltung der Hausordnung fühlen sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft 
gleichermaßen verantwortlich. 

Trotz dieser Leitlinien muss uns klar sein, dass in einer Hausordnung nicht alles geregelt 
werden kann. Es ist also weiterhin die Selbstverantwortung des/der Einzelnen gefragt. 

Das Bundesgymnasium Gallusstrasse Bregenz steht für Vielfalt und Diversität. Die 
Gleichwertigkeit aller Menschen, unabhängig vom Geschlecht, sexuellen Orientierungen, 
Nationalitäten, Beeinträchtigungen, sozialen Schichten und Religionen sowie jedweder 
ethnischen Herkunft sehen wir als selbstverständlich an. 

 

Verhalten im Unterricht und in den Pausen 

Basis des Unterrichts ist das Gespräch zwischen Lehrer:innen und Schüler:innen. Dazu sind 
eine ruhige Atmosphäre und die Mitarbeit der Schüler:innen unerlässlich. 

Unterricht ist die gemeinsame Arbeit von Schüler:innen und Lehrer:innen. Deshalb ist es 
wichtig, dass er gemeinsam begonnen wird. Alle Schüler:innen und Lehrerpersonen sind zur 
Pünktlichkeit verpflichtet. Schüler:innen finden sich so rechtzeitig ein, dass sie bei 
Unterrichtsbeginn bereits an ihrem Platz sind und die Unterrichtsmaterialien bereit haben. 
Bei Nicht-Erscheinen der Lehrperson ist dies spätestens nach 10 Minuten im Sekretariat zu 
melden. Eine gute Vor- und Nachbereitung der Stunden erleichtert den Schüler:innen das 
Lernen der Inhalte. Dazu gehören auch die selbstständige Erarbeitung und termingerechte 
Vorlage der Hausübungen. Schule ist ein Arbeitsort. Wir achten auf angemessene Kleidung. 
Während des Unterrichts trinken (Ausnahme: Wasser) und essen wir nicht. dies gilt in den 
Sonderunterrichtsräumen (v.a. EDV- und Musiksaal) auch in den Pausen. Kaugummis sind im 
gesamten Schulgelände nicht erlaubt.  

Wir alle tragen Sorge um das Gebäude und die Einrichtung. Dies gilt im Besonderen für die 
Böden und die Wände in der Schule. die Einrichtungsgenstände sowie Lehr- und Lernmittel 
behandeln wir schonend und beschädigen sie nicht. Durch mutwillige Sachbeschädigungen 
entstandene Schäden werden von den Verursachern behoben bzw. bezahlt.  

Beim Betreten der Schule streifen wir die Schuhe ordentlich ab. Das freiwillige Tragen von 
Hausschuhen wird aus gesundheitlichen Gründen ausdrücklich empfohlen. 

 

Verwendung digitaler Endgeräte für die Unterstufe 

Bezugnehmend auf die Verordnung (§ 7 Abs. 6 bis 8 Schulordnung 2024 vom 01.05.2025) 
zur Verwendung digitaler Endgeräte (Handy, Smartwatches) ist Folgendes festzuhalten: Für 
die Schüler:innen bis einschließlich der 8. Schulstufe ist die Verwendung von digitalen 


Endgeräten mit Betreten des Schulgeländes verboten. Die Geräte müssen während der 
ganzen Zeit ausgeschaltet und nicht sichtbar im Spind/der Schultasche oder der Kleidung 
verwahrt sein.  

Ausgenommen von dieser Regel ist die Verwendung digitaler Geräte im Unterricht auf 
ausdrückliche Aufforderung der Lehrperson oder wenn die Nutzung aus medizinischen 
Gründen erforderlich ist. Die Unterstufenschüler:innen bezahlen in der Kantine entweder 
mit Bankomatkarte oder Bargeld.  

Beim ersten Verstoß muss der Schüler/ die Schülerin das Gerät unverzüglich im Sekretariat 
abgeben. Dort wird es sicher verwahrt. Die Schülerin/ der Schüler kann am Ende des 
Unterrichtstages, zu den Öffnungszeiten des Sekretariats, das Gerät dort abholen. Beim 
zweiten Mal müssen die Eltern das digitale Endgerät während der Öffnungszeiten des 
Sekretariats dort abholen.  

Verwendung digitaler Endgeräte für die Oberstufe 

Nach Rücksprache mit Lehrpersonen ist es möglich, dass Oberstufenschüler:innen eine 
digitale Mitschrift auf dem Ipad/Laptop machen. Ton- und Bildaufnahmen während des 
Unterrichts sind nicht erlaubt! Während der Unterrichtszeit darf das digitale Endgerät nur 
auf ausdrückliche Erlaubnis der Lehrperson verwendet werden.  

Die Schüler:innen der Oberstufe verwenden ihr Handy im Neubau nur zu Unterrichts- und 
Lernzwecken. Auf den Gängen ist die Nutzung nicht erlaubt. Die Bezahlung mit dem Handy 
ist in der Kantine möglich. In den Pausen dürfen sie ihre digitalen Endgeräte in ihren 
Klassenräumen und im Altbau nutzen. Für eine positive Vorbildwirkung auf Schüler:innen der 
Unterstufe ist die Verwendung in der Kantine nicht erwünscht.  

Verstöße gegen die Oberstufen-Handyregelung werden gleich wie Verstöße gegen die 
Regelung für die Nutzung digitaler Endgeräte bei den Unterstufenschüler:innen geahndet 
(sh. weiter oben). 

 

Organisatorisches 

Die durchgehende Teilnahme am Unterricht gehört zu den Pflichten der SchülerInnen. Bei 
vorhersehbaren Verhinderungen suchen die SchülerInnen beim Klassenvorstand bzw. der 
Direktion um Freistellung an. Turnbefreiungen bedeuten nicht automatisch unterrichtsfreie 


Stunden. Turnbefreiungen sind der Schulärztin vorzulegen und mit dem Fachlehrer/der 
Fachlehrerin abzusprechen. 

Wichtig und ein Gebot der Höflichkeit ist es, dass Termine für Besprechungen, Abgaben von 
Unterschriften etc. von allen Seiten eingehalten werden. 

Arzt- bzw. Behördentermine, auch Fahrstunden und dgl. werden grundsätzlich in die 
unterrichtsfreie Zeit verlegt. sollte dies nicht möglich sein, ist eine Unterrichtsbefreiung nur 
zulässig, wenn beim Klassenvorstand frühzeitig um Unterrichtsbefreiung angesucht wurde. 
Entschuldigungen für versäumten Unterricht sind dem Klassenvorstand unverzüglich zu 
übergeben. 

Die Schüler:innen holen versäumten Stoff und Hausübungen im eigenen Interesse und in 
Eigenverantwortung in angemessener Zeit nach. Durch Abwesenheit versäumte 
Schularbeiten oder Tests werden an einem gemeinsam für alle Klassen festgelegten 
unterrichtsfreien Nachmittag von allen Betroffenen gleichzeitig nachgeholt. Gesonderte 
Einzeltermine bleiben aber trotzdem nach Ermessen der Lehrpersonen möglich. 

Schüler:innen verlassen das Schulgebäude (wegen außerordentlicher Termine) während der 
Unterrichtszeit nur, wenn sie sich bei der unterrichtenden oder der nachfolgenden 
Lehrperson abgemeldet haben . diese Lehrperson trägt die/der Schüler:in gleich im 
Klassenbuch als abgemeldet ein. 

Umweltschutz ist uns ein Anliegen. Mülltrennung ist ein wichtiger Beitrag dazu und wird in 
der vereinbarten form durchgeführt. 

Um den Energieverbrauch zu senken, löschen wir die Beleuchtung in den Klassen. 

die Klassen werden von uns nach jeder Unterrichtsstunde sauber und aufgeräumt 
hinterlassen. In der letzten Unterrichtsstunde im Raum werden die Stühle von den 
Schüler:innen auf die Bänke gestellt und die Klasse „besenrein“ verlassen. Die Klassenordner 
und die Lehrperson, die als letzte in der Klasse ist, sind für die Einhaltung verantwortlich. 
diese Lehrperson versperrt die Türe.  

In den Mittagspausen der 6. Stunde sind die Klassen im Neubau normalerweise abgesperrt. 
Benötigte Materialien nehmen die Schüler:innen in die Pause mit. Bei schlechter 
Witterungen bleiben die Klassen auch in der Mittagspause geöffnet. die Entscheidung darüber obliegt der Mittagsaufsicht. die Klassencomputer stehen den Schüler:innen nicht zur 
Verfügung. Die IT-Räume sind grundsätzlich frei zugänglich, stehen aber ausschließlich zum 
Arbeiten zur Verfügung. Es ist erlaubt, mit Fahrrad und Moped in das Schulgelände 
einzufahren. Bei der Ausfahrt ist das Fahrrad zu schieben. Mopeds haben immer 
Schritttempo einzuhalten. 

Maßnahmen bei Missachtung dieser Regelungen 

Diese variieren nach der Art des Vergehens und werden von den KlassenlehrerInnen bzw. –
vorständen und/oder der Direktion durchgeführt. Sie ziehen folgende Schritte nach sich: 

 

  • Verwarnung
  • Eintrag ins Klassenbuch
  • Disziplinargespräch zwischen Direktorin, Klassenvorstand, Klassenvorständin, Lehrperson, Schüler:in unter Einbeziehung der Eltern bzw. Mitteilung an dies (vor allem im Fall von unentschuldigten Fehlstunden)
  • Nachholen versäumter Pflichten
  • Arbeiten im Dienst der Schulgemeinschaft
  • Entschuldigung bei MitschülerInnen und deren Eltern bzw. bei den LehrerInnen 
  • Übernahme von Kosten für die Reinigung oder Reparatur von mutwillig 
  • herbeigeführten Schäden  
  • Ausschluss von schulbezogenen Veranstaltungen und Schulveranstaltungen 
  • Abmeldung der Schüler:innen von der Schule bei länger andauerndem, 
  • unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht (laut SCHUG) 

 

 

Diese revidierte Fassung der Verhaltensvereinbarungen wurde vom SGA am 20.05.2025 
beschlossen. 

Der Inhalt der Hausordnung wird jährlich überprüft und bei Notwendigkeit angepasst.

Die Schulgemeinschaft des BG Gallusstraße