Leitbild und Hausordnung unserer Schule
Vorwort
Das Bundesgymnasium Bregenz Gallusstraße ist eine Allgemeinbildende Höhere Schule.
Allgemeinbildung stellt für uns alle einen zentralen Wert dar. Alle Beteiligten schaffen ein
Arbeitsklima, in dem Lernen, Lehren und Entwicklung möglich ist.
Aus diesem Grund unterlassen wir sexistische, rassistische und sonstige diskriminierende
Äußerungen und Handlungen.
Im gesamten Schulgelände und in allen Räumlichkeiten der Schule gilt ein allgemeines
Rauchverbot.
Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern haben diese Hausordnung gemeinsam beschlossen.
Deshalb gilt sie in gemeinsamer Verantwortung für alle. Sie baut auf den gesetzlichen
Regelungen im Schulunterrichts- und Schulorganisationsgesetz auf und wird von uns allen
beachtet und eingehalten.
Die Eltern unterstützen durch ihre Erziehungsarbeit den Bildungsauftrag der Schule und
beteiligen sich nach Möglichkeit aktiv am Schulleben.
die Lehrer:innen sehen sich einer bestmöglichen Betreuung der Schüler:innen verpflichtet.
Für die Einhaltung der Hausordnung fühlen sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft
gleichermaßen verantwortlich.
Trotz dieser Leitlinien muss uns klar sein, dass in einer Hausordnung nicht alles geregelt
werden kann. Es ist also weiterhin die Selbstverantwortung des/der Einzelnen gefragt.
Das Bundesgymnasium Gallusstrasse Bregenz steht für Vielfalt und Diversität. Die
Gleichwertigkeit aller Menschen, unabhängig vom Geschlecht, sexuellen Orientierungen,
Nationalitäten, Beeinträchtigungen, sozialen Schichten und Religionen sowie jedweder
ethnischen Herkunft sehen wir als selbstverständlich an.
Verhalten im Unterricht und in den Pausen
Basis des Unterrichts ist das Gespräch zwischen Lehrer:innen und Schüler:innen. Dazu sind
eine ruhige Atmosphäre und die Mitarbeit der Schüler:innen unerlässlich.
Unterricht ist die gemeinsame Arbeit von Schüler:innen und Lehrer:innen. Deshalb ist es
wichtig, dass er gemeinsam begonnen wird. Alle Schüler:innen und Lehrerpersonen sind zur
Pünktlichkeit verpflichtet. Schüler:innen finden sich so rechtzeitig ein, dass sie bei
Unterrichtsbeginn bereits an ihrem Platz sind und die Unterrichtsmaterialien bereit haben.
Bei Nicht-Erscheinen der Lehrperson ist dies spätestens nach 10 Minuten im Sekretariat zu
melden. Eine gute Vor- und Nachbereitung der Stunden erleichtert den Schüler:innen das
Lernen der Inhalte. Dazu gehören auch die selbstständige Erarbeitung und termingerechte
Vorlage der Hausübungen. Schule ist ein Arbeitsort. Wir achten auf angemessene Kleidung.
Während des Unterrichts trinken (Ausnahme: Wasser) und essen wir nicht. dies gilt in den
Sonderunterrichtsräumen (v.a. EDV- und Musiksaal) auch in den Pausen. Kaugummis sind im
gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
Wir alle tragen Sorge um das Gebäude und die Einrichtung. Dies gilt im Besonderen für die
Böden und die Wände in der Schule. die Einrichtungsgenstände sowie Lehr- und Lernmittel
behandeln wir schonend und beschädigen sie nicht. Durch mutwillige Sachbeschädigungen
entstandene Schäden werden von den Verursachern behoben bzw. bezahlt.
Beim Betreten der Schule streifen wir die Schuhe ordentlich ab. Das freiwillige Tragen von
Hausschuhen wird aus gesundheitlichen Gründen ausdrücklich empfohlen.
Verwendung digitaler Endgeräte für die Unterstufe
Bezugnehmend auf die Verordnung (§ 7 Abs. 6 bis 8 Schulordnung 2024 vom 01.05.2025)
zur Verwendung digitaler Endgeräte (Handy, Smartwatches) ist Folgendes festzuhalten: Für
die Schüler:innen bis einschließlich der 8. Schulstufe ist die Verwendung von digitalen
Endgeräten mit Betreten des Schulgeländes verboten. Die Geräte müssen während der
ganzen Zeit ausgeschaltet und nicht sichtbar im Spind/der Schultasche oder der Kleidung
verwahrt sein.
Ausgenommen von dieser Regel ist die Verwendung digitaler Geräte im Unterricht auf
ausdrückliche Aufforderung der Lehrperson oder wenn die Nutzung aus medizinischen
Gründen erforderlich ist. Die Unterstufenschüler:innen bezahlen in der Kantine entweder
mit Bankomatkarte oder Bargeld.
Beim ersten Verstoß muss der Schüler/ die Schülerin das Gerät unverzüglich im Sekretariat
abgeben. Dort wird es sicher verwahrt. Die Schülerin/ der Schüler kann am Ende des
Unterrichtstages, zu den Öffnungszeiten des Sekretariats, das Gerät dort abholen. Beim
zweiten Mal müssen die Eltern das digitale Endgerät während der Öffnungszeiten des
Sekretariats dort abholen.
Verwendung digitaler Endgeräte für die Oberstufe
Nach Rücksprache mit Lehrpersonen ist es möglich, dass Oberstufenschüler:innen eine
digitale Mitschrift auf dem Ipad/Laptop machen. Ton- und Bildaufnahmen während des
Unterrichts sind nicht erlaubt! Während der Unterrichtszeit darf das digitale Endgerät nur
auf ausdrückliche Erlaubnis der Lehrperson verwendet werden.
Die Schüler:innen der Oberstufe verwenden ihr Handy im Neubau nur zu Unterrichts- und
Lernzwecken. Auf den Gängen ist die Nutzung nicht erlaubt. Die Bezahlung mit dem Handy
ist in der Kantine möglich. In den Pausen dürfen sie ihre digitalen Endgeräte in ihren
Klassenräumen und im Altbau nutzen. Für eine positive Vorbildwirkung auf Schüler:innen der
Unterstufe ist die Verwendung in der Kantine nicht erwünscht.
Verstöße gegen die Oberstufen-Handyregelung werden gleich wie Verstöße gegen die
Regelung für die Nutzung digitaler Endgeräte bei den Unterstufenschüler:innen geahndet
(sh. weiter oben).
Organisatorisches
Die durchgehende Teilnahme am Unterricht gehört zu den Pflichten der SchülerInnen. Bei
vorhersehbaren Verhinderungen suchen die SchülerInnen beim Klassenvorstand bzw. der
Direktion um Freistellung an. Turnbefreiungen bedeuten nicht automatisch unterrichtsfreie
Stunden. Turnbefreiungen sind der Schulärztin vorzulegen und mit dem Fachlehrer/der
Fachlehrerin abzusprechen.
Wichtig und ein Gebot der Höflichkeit ist es, dass Termine für Besprechungen, Abgaben von
Unterschriften etc. von allen Seiten eingehalten werden.
Arzt- bzw. Behördentermine, auch Fahrstunden und dgl. werden grundsätzlich in die
unterrichtsfreie Zeit verlegt. sollte dies nicht möglich sein, ist eine Unterrichtsbefreiung nur
zulässig, wenn beim Klassenvorstand frühzeitig um Unterrichtsbefreiung angesucht wurde.
Entschuldigungen für versäumten Unterricht sind dem Klassenvorstand unverzüglich zu
übergeben.
Die Schüler:innen holen versäumten Stoff und Hausübungen im eigenen Interesse und in
Eigenverantwortung in angemessener Zeit nach. Durch Abwesenheit versäumte
Schularbeiten oder Tests werden an einem gemeinsam für alle Klassen festgelegten
unterrichtsfreien Nachmittag von allen Betroffenen gleichzeitig nachgeholt. Gesonderte
Einzeltermine bleiben aber trotzdem nach Ermessen der Lehrpersonen möglich.
Schüler:innen verlassen das Schulgebäude (wegen außerordentlicher Termine) während der
Unterrichtszeit nur, wenn sie sich bei der unterrichtenden oder der nachfolgenden
Lehrperson abgemeldet haben . diese Lehrperson trägt die/der Schüler:in gleich im
Klassenbuch als abgemeldet ein.
Umweltschutz ist uns ein Anliegen. Mülltrennung ist ein wichtiger Beitrag dazu und wird in
der vereinbarten form durchgeführt.
Um den Energieverbrauch zu senken, löschen wir die Beleuchtung in den Klassen.
die Klassen werden von uns nach jeder Unterrichtsstunde sauber und aufgeräumt
hinterlassen. In der letzten Unterrichtsstunde im Raum werden die Stühle von den
Schüler:innen auf die Bänke gestellt und die Klasse „besenrein“ verlassen. Die Klassenordner
und die Lehrperson, die als letzte in der Klasse ist, sind für die Einhaltung verantwortlich.
diese Lehrperson versperrt die Türe.
In den Mittagspausen der 6. Stunde sind die Klassen im Neubau normalerweise abgesperrt.
Benötigte Materialien nehmen die Schüler:innen in die Pause mit. Bei schlechter
Witterungen bleiben die Klassen auch in der Mittagspause geöffnet. die Entscheidung darüber obliegt der Mittagsaufsicht. die Klassencomputer stehen den Schüler:innen nicht zur
Verfügung. Die IT-Räume sind grundsätzlich frei zugänglich, stehen aber ausschließlich zum
Arbeiten zur Verfügung. Es ist erlaubt, mit Fahrrad und Moped in das Schulgelände
einzufahren. Bei der Ausfahrt ist das Fahrrad zu schieben. Mopeds haben immer
Schritttempo einzuhalten.
Maßnahmen bei Missachtung dieser Regelungen
Diese variieren nach der Art des Vergehens und werden von den KlassenlehrerInnen bzw. –
vorständen und/oder der Direktion durchgeführt. Sie ziehen folgende Schritte nach sich:
- Verwarnung
- Eintrag ins Klassenbuch
- Disziplinargespräch zwischen Direktorin, Klassenvorstand, Klassenvorständin, Lehrperson, Schüler:in unter Einbeziehung der Eltern bzw. Mitteilung an dies (vor allem im Fall von unentschuldigten Fehlstunden)
- Nachholen versäumter Pflichten
- Arbeiten im Dienst der Schulgemeinschaft
- Entschuldigung bei MitschülerInnen und deren Eltern bzw. bei den LehrerInnen
- Übernahme von Kosten für die Reinigung oder Reparatur von mutwillig
- herbeigeführten Schäden
- Ausschluss von schulbezogenen Veranstaltungen und Schulveranstaltungen
- Abmeldung der Schüler:innen von der Schule bei länger andauerndem,
- unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht (laut SCHUG)
Diese revidierte Fassung der Verhaltensvereinbarungen wurde vom SGA am 20.05.2025
beschlossen.
Der Inhalt der Hausordnung wird jährlich überprüft und bei Notwendigkeit angepasst.
Die Schulgemeinschaft des BG Gallusstraße