Leitbild und Hausordnung unserer Schule

Vorwort

 

Das Bundesgymnasium Bregenz Gallusstraße ist eine Allgemeinbildende Höhere Schule.

Allgemeinbildung stellt für uns alle einen zentralen Wert dar. Alle Beteiligten schaffen ein Arbeitsklima, in dem Lernen, Lehren und Entwicklung möglich ist.

Aus diesem Grund unterlassen wir sexistische, rassistische und sonstige diskriminierende Äußerungen und Handlungen.

Im gesamten Schulgelände und in allen Räumlichkeiten der Schule gilt ein allgemeines Rauchverbot.

Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern haben diese Hausordnung gemeinsam beschlossen. Deshalb gilt sie in gemeinsamer Verantwortung für alle. Sie baut auf den gesetzlichen Regelungen im Schulunterrichts- und Schulorganisationsgesetz auf und wird von uns allen beachtet und eingehalten.

Die Eltern unterstützen durch ihre Erziehungsarbeit den Bildungsauftrag der Schule und beteiligen sich nach Möglichkeit aktiv am Schulleben.

Die Lehrer:innen sehen sich einer bestmöglichen Betreuung der SchülerInnen verpflichtet.

Für die Einhaltung der Hausordnung fühlen sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gleichermaßen verantwortlich.

Trotz dieser Leitlinien muss uns klar sein, dass in einer Hausordnung nicht alles geregelt werden kann. Es ist also weiterhin die Selbstverantwortung des/der Einzelnen gefragt.

Das Bundesgymnasium Gallusstrasse Bregenz steht für Vielfalt und Diversität. Die Gleichwertigkeit aller Menschen, unabhängig vom Geschlecht, sexuellen Orientierungen, Nationalitäten, Beeinträchtigungen, sozialen Schichten und Religionen sowie jedweder ethnischen Herkunft sehen wir als selbstverständlich an.

 

Verhalten im Unterricht und in den Pausen

 

Basis des Unterrichts ist das Gespräch zwischen Lehrer:innen und Schüler:innen. Dazu sind eine ruhige Atmosphäre und die Mitarbeit der Schüler:innen unerlässlich. Wir achten deshalb auf eine angenehme Lautstärke, um eine ruhige Lernatmosphäre zu schaffen.

Wir halten uns in unserer eigenen Klasse und in den Gemeinschaftsbereichen auf. Dabei achten wir auf einen sorgsamen Umgang mit unseren Mitmenschen und deren Eigentum.

Unterricht ist die gemeinsame Arbeit von Schüler:innen und Lehrer:innen. Deshalb ist es wichtig, dass er gemeinsam begonnen wird. Alle Schüler:innen und Lehrer:innen sind zur Pünktlichkeit verpflichtet. SchülerInnen finden sich so rechtzeitig ein, dass sie bei Unterrichtsbeginn bereits an ihrem Platz sind und die Unterrichtsmaterialien bereit haben. Bei Nicht-Erscheinen der Lehrperson ist dies spätestens nach 10 Minuten im Sekretariat zu melden. Eine gute Vor- und Nachbereitung der Stunden erleichtert den Schüler:innen das Lernen der Inhalte. Dazu gehören auch die selbstständige Erarbeitung und termingerechte Vorlage der Hausübungen. Schule ist ein Arbeitsort. Wir achten auf angemessene Kleidung. Während des Unterrichts trinken (Ausnahme: Wasser) und essen wir nicht. Dies gilt in den Sonderunterrichtsräumen (v.a. EDV- und Musiksaal) auch in den Pausen. Kaugummis sind im gesamten Schulgelände nicht erlaubt.

 

Verwendung digitaler Endgeräte

 

Für die Schüler:innen der Unterstufe ist die Verwendung von digitalen Endgeräten mit Betreten des Schulgeländes verboten. Diese müssen ausgeschaltet in der Schultasche oder im Spind sein. Ausgenommen von dieser Regel ist die Mittagspause (5. bzw. 6. Schulstunde) sowie die Verwendung der Geräte im Unterricht auf ausdrückliche Aufforderung der Lehrperson.

Die Schüler:innen der Oberstufe dürfen ihre digitalen Endgeräte während sämtlicher Pausen verwenden. Das Verbot gilt lediglich für die Unterrichtszeit.

Bei dreimaligem Zuwiderhandeln übernimmt der /die Schüler/in einen gemeinnützigen Dienst für die Schulgemeinschaft.

Wir alle tragen Sorge um das Gebäude und die Einrichtung. Dies gilt im Besonderen für die Böden und die Wände in der Schule. Die Einrichtungsgenstände sowie Lehr- und Lernmittel behandeln wir schonend und beschädigen sie nicht. Durch mutwillige Sachbeschädigungen entstandene Schäden werden von den Verursachern behoben bzw. bezahlt.

Beim Betreten der Schule streifen wir die Schuhe ordentlich ab. Das freiwillige Tragen von Hausschuhen wird aus gesundheitlichen Gründen ausdrücklich empfohlen.

 

Organisatorisches

 

Die durchgehende Teilnahme am Unterricht gehört zu den Pflichten der Schüler:innen. Bei vorhersehbaren Verhinderungen suchen die Schüler:innen beim Klassenvorstand bzw. der Direktion um Freistellung an. Turnbefreiungen bedeuten nicht automatisch unterrichtsfreie Stunden. Turnbefreiungen sind der Schulärztin vorzulegen und mit dem Fachlehrer/der Fachlehrerin abzusprechen.

Wichtig und ein Gebot der Höflichkeit ist es, dass Termine für Besprechungen, Abgaben von Unterschriften etc. von allen Seiten eingehalten werden.

Arzt- bzw. Behördentermine, auch Fahrstunden und dgl. werden grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit verlegt. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Unterrichtsbefreiung nur zulässig, wenn beim Klassenvorstand frühzeitig um Unterrichtsbefreiung angesucht wurde. Entschuldigungen für versäumten Unterricht sind dem Klassenvorstand unverzüglich zu übergeben.

Die Schüler:innen holen versäumten Stoff und Hausübungen im eigenen Interesse und in Eigenverantwortung in angemessener Zeit nach. Durch Abwesenheit versäumte Schularbeiten oder Tests werden an einem gemeinsam für alle Klassen festgelegten unterrichtsfreien Nachmittag von allen Betroffenen gleichzeitig nachgeholt. Gesonderte Einzeltermine bleiben aber trotzdem nach Ermessen der LehrerInnen möglich.

Schüler:innen verlassen das Schulgebäude (wegen außerordentlicher Termine) während der Unterrichtszeit nur, wenn sie sich bei der unterrichtenden oder der nachfolgenden Lehrperson abgemeldet haben. Diese Lehrperson trägt die SchülerIn gleich im Klassenbuch als abgemeldet ein.

Umweltschutz ist uns ein Anliegen. Mülltrennung ist ein wichtiger Beitrag dazu und wird in der vereinbarten Form durchgeführt. Wir versuchen, Abfall zu vermeiden bzw. richtig zu trennen.

Um den Energieverbrauch zu senken, löschen wir die Beleuchtung in den Klassen.

Die Klassen werden von uns nach jeder Unterrichtsstunde sauber und aufgeräumt hinterlassen. In der letzten Unterrichtsstunde im Raum werden die Stühle von den SchülerInnen auf die Bänke gestellt und die Klasse „besenrein“ verlassen. Die Klassenordner und die Lehrperson, die als letzte in der Klasse ist, sind für die Einhaltung verantwortlich. Diese Lehrperson versperrt die Türe.

In den Mittagspausen der 6. Stunde sind die Klassen im Neubau normalerweise abgesperrt. Benötigte Materialien nehmen die SchülerInnen in die Pause mit. Bei schlechter Witterung bleiben die Klassen auch in der Mittagspause geöffnet. Die Entscheidung darüber obliegt der Mittagsaufsicht. In der Mittagspause essen wir nur an den dafür vorgesehenen Plätzen und achten darauf, unsere Schule sauber zu halten.

Die Klassencomputer stehen den SchülerInnen nicht zur Verfügung. Die IT-Räume sind stehen ausschließlich zum Arbeiten zur Verfügung. Es ist erlaubt, mit Fahrrad und Moped in das Schulgelände einzufahren. Bei der Ausfahrt ist das Fahrrad zu schieben. Mopeds haben immer Schritttempo einzuhalten.

 

Maßnahmen bei Missachtung dieser Regelungen

 

Diese variieren nach der Art des Vergehens und werden von den Klassenlehrer:innen bzw. –vorständ:innen und/oder der Direktion durchgeführt. Sie ziehen folgende Schritte nach sich:

  • Verwarnung
  • Eintrag ins Klassenbuch
  • Disziplinargespräch zwischen Direktorin, Klassenvorstand, Lehrperson, Schüler:in unter
  • Einbeziehung der Eltern bzw. Mitteilung an (vor allem im Fall von unentschuldigten Fehlstunden)
  • Nachholen versäumter Pflichten
  • Arbeiten im Dienst der Schulgemeinschaft
  • Entschuldigung bei Mitschüler:innen und deren Eltern bzw. bei den Lehrer:innen
  • Übernahme von Kosten für die Reinigung oder Reparatur von mutwillig herbeigeführten Schäden
  • Ausschluss von schulbezogenen Veranstaltungen und Schulveranstaltungen
  • Abmeldung der Schüler:innen von der Schule bei länger andauerndem, unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht (laut SCHUG)

Der Inhalt der Hausordnung wird jährlich überprüft und bei Notwendigkeit angepasst.

Die Schulgemeinschaft des BG Gallusstraße

Diese revidierte Fassung der Verhaltensvereinbarungen wurde vom SGA am 03.07.2023 einstimmig beschlossen.