Staatliche Schülerunterstützung für Schulveranstaltungen bzw. Schülerbeihilfe
Schülerunterstützung für mehrtägige Schulveranstaltungen:
- Mindestzeitraum für geförderte Schulveranstaltungen – 5 Tage
- Förderhöhe (zwischen 60€ und 180€) abhängig von der “Bedürftigkeit“, ausschlaggebend hierbei sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße
- Anträge sind bis zum 30. April des jeweiligen Jahres einzureichen
Schülerbeihilfe:
- Antragsanspruchsberechtigt sind ordentliche und diesen gleichgestellten außerordentliche Schüler/Schülerinnen (auch Flüchtlinge mit Flüchtlingsstatus) ab der 10. Schulstufe
- Beihilfenhöhe ist abhängig von der “Bedürftigkeit“
- Anträge sind bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres einzureichen
Anträge für Schülerunterstützung und Schülerbeihilfe sind im Sekretariat erhältlich!
Formulare und Förderungen von Schulsportwochen und mehrtägigen Schulveranstaltungen:
- Unterstützungsansuchen beim Elternverein: formloses Ansuchen über die Direktion bzw. das Sekretariat
- Schulsportwochen 100er:Antragsblatt_A_-_Unterstützung_von_Schulsportwochen.pdf
Ablauf: Antrag downloaden, ausfüllen, unterschreiben (Schule und Eltern) und mit Nachweis(en) senden an:
- Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen: Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen (bmbwf.gv.at)

