Staatliche Schülerunterstützung für Schulveranstaltungen bzw. Schülerbeihilfe

 

 

Schülerunterstützung für mehrtägige Schulveranstaltungen:

  • Mindestzeitraum für geförderte Schulveranstaltungen – 5 Tage
  • Förderhöhe (zwischen 60€ und 180€) abhängig von der “Bedürftigkeit“, ausschlaggebend hierbei sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße
  • Anträge sind bis zum 30. April des jeweiligen Jahres einzureichen

Schülerbeihilfe:

  • Antragsanspruchsberechtigt sind ordentliche und diesen gleichgestellten außerordentliche Schüler/Schülerinnen (auch Flüchtlinge mit Flüchtlingsstatus) ab der 10. Schulstufe
  • Beihilfenhöhe ist abhängig von der “Bedürftigkeit“
  • Anträge sind bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres einzureichen

 

Anträge für Schülerunterstützung und Schülerbeihilfe sind im Sekretariat erhältlich!

 

Formulare und Förderungen von Schulsportwochen und mehrtägigen Schulveranstaltungen:

 

  • Unterstützungsansuchen beim Elternverein: formloses Ansuchen über die Direktion bzw. das Sekretariat

          Ablauf: Antrag downloaden, ausfüllen, unterschreiben (Schule und Eltern) und mit Nachweis(en) senden an:

         antrag@sportwochen.org