Leitbild und Hausordnung unserer Schule
Verwendung digitaler Endgeräte für die Unterstufe
Bezugnehmend auf die Verordnung (§ 7 Abs. 6 bis 8 Schulordnung 2024 vom 01.05.2025) zur Verwendung digitaler Endgeräte (Handy, Smartwatches) ist Folgendes festzuhalten: Für die Schüler:innen bis einschließlich der 8. Schulstufe ist die Verwendung von digitalen Endgeräten mit Betreten des Schulgeländes verboten. Die Geräte müssen während der ganzen Zeit ausgeschaltet und nicht sichtbar im Spind/der Schultasche oder der Kleidung verwahrt sein.
Ausgenommen von dieser Regel ist die Verwendung digitaler Geräte im Unterricht auf ausdrückliche Aufforderung der Lehrperson oder wenn die Nutzung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die Unterstufenschüler:innen bezahlen in der Kantine entweder mit Bankomatkarte oder Bargeld.
Beim ersten Verstoß muss der Schüler/ die Schülerin das Gerät unverzüglich im Sekretariat abgeben. Dort wird es sicher verwahrt. Die Schülerin/ der Schüler kann am Ende des Unterrichtstages, zu den Öffnungszeiten des Sekretariats, das Gerät dort abholen. Beim zweiten Mal müssen die Eltern das digitale Endgerät während der Öffnungszeiten des Sekretariats dort abholen.
Verwendung digitaler Endgeräte für die Oberstufe
Nach Rücksprache mit Lehrpersonen ist es möglich, dass Oberstufenschüler:innen eine digitale Mitschrift auf dem Ipad/Laptop machen. Ton- und Bildaufnahmen während des Unterrichts sind nicht erlaubt! Während der Unterrichtszeit darf das digitale Endgerät nur auf ausdrückliche Erlaubnis der Lehrperson verwendet werden.
Die Schüler:innen der Oberstufe verwenden ihr Handy im Neubau nur zu Unterrichts- und Lernzwecken. Auf den Gängen ist die Nutzung nicht erlaubt. Die Bezahlung mit dem Handy ist in der Kantine möglich. In den Pausen dürfen sie ihre digitalen Endgeräte in ihren Klassenräumen und im Altbau nutzen.
Für eine positive Vorbildwirkung auf Schüler:innen der Unterstufe ist die Verwendung in der Kantine nicht erwünscht. Verstöße gegen die Oberstufen-Handyregelung werden gleich wie Verstöße gegen die Regelung für die Nutzung digitaler Endgeräte bei den Unterstufenschüler:innen geahndet (sh. weiter oben).